Check-in/Be-out-Systeme: Die wichtigsten Fragen im Überblick

Wie funktioniert CiBo?

CiBo (= Abkürzung für „Check-in/Be-out“) steht für ein innovatives mobiles Ticketing-System im öffentlichen Verkehr mit nachgelagerter Bestpreisabrechnung. Für das Einchecken in Bus oder Bahn genügt dabei eine Wischbewegung auf dem Smartphone. Das Auschecken erfolgt automatisch ohne weiteres Zutun des Fahrgastes. Das System registriert , wenn der eingecheckte Fahrgast das Fahrzeug verlässt und rekonstruiert die zurückgelegte Fahrtstrecke bzw. -kette. Die Preisermittlung erfolgt vollautomatisch im Hintergrund nach dem Bestpreisprinzip: Fährt man mehrmals am selben Tag oder in derselben Woche, werden die Einzeltickets zu Tages- oder Wochenkarten gebündelt. Damit der Weg des Fahrgastes nachvollzogen werden kann, erkennen die an CiBo teilnehmenden Smartphones die Geodaten und übertragen diese an das Backend-System. Zusätzlich können zur Verbesserung der Erkennungsrate in den Verkehrsmitteln oder Haltestellen verbauten Beacons eingelesen werden.

Neben CiBo sind auch CiCo (Check-in/Check-out) und BiBo (Be-in/Be-out) möglich. Diese drei Modelle fassen wir bei eos.uptrade unter dem Produktnamen XiXo zusammen.

 

Welche Vorteile bieten CiBo-Systeme für die Fahrgäste?

CiBo macht die Nutzung des öffentlichen Verkehrs einfacher, komfortabler und flexibler, da keine Tarifkenntnisse mehr erforderlich sind und die Fahrgäste dank der Bestpreisermittlung nicht vorab planen müssen, welche Fahrten sie unternehmen werden. Gerade für Gelegenheitsfahrer stellt dies eine spürbare Erleichterung dar.

Welche Daten werden erfasst und warum?

Damit der Weg des Fahrgastes nachvollzogen werden kann, benötigt die CiBo-App verschiedene Daten.

Dazu gehören v. a. die Geodaten sowie die vom Smartphone erkannte Aktivität (Fahren, Laufen) und in manchen Fällen die Sichtbarkeit von in Fahrzeugen oder Haltestellen verbauten Beacons. Diese Daten werden an das Hintergrundsystem übertragen, welches aus der Kombination dieser Daten die Fahrt rekonstruiert und auf Plausibilität prüft. Bei Fahrzeugen, die mit Beacons ausgestattet sind, werden diese zusätzlich zu den Geodaten des Smartphones für die Analyse verwendet.

Die für die Fahrstreckenerkennung und Best-Price-Berechnung notwendigen Bewegungsdaten von Smartphones der Fahrgäste werden erst ab dem ausgelösten Fahrtbeginn (Swipe-in) erhoben und gespeichert. Die Aufzeichnung endet mit dem erkannten Fahrtende. Außerhalb dieses Fahrtzeitraums findet keine Erhebung und Speicherung von Bewegungsdaten statt.

Die Bewegungsdaten sind zweckgebunden und kommen ausschließlich zur Bestimmung und Berechnung der Fahrten zum Einsatz. Sie werden entsprechend auch nicht Dritten zur Verfügung gestellt.

Die Fahrgäste erhalten in der App während der Fahrtenermittlung den Hinweis “Die Fahrt wird aufgezeichnet”. Die Bewegungsdaten werden pseudonymisiert und strikt getrennt von personenbezogenen Kunden- und Abrechnungsdaten in einem seperaten System gehalten.

Neben den Bewegungs- und den Kunden- und Abrechnungsdaten werden Betriebssystem-, sowie Software-Version des genutzten Smartphones zur Analyse von Fehlern erfasst. Das stellt ein gängiges Vorgehen in der Software-Wartung dar. Außerdem wird der Akkustand des Smartphones übermittelt, um mutwillige Unterbrechungen des Trackings von Unterbrechungen durch geringen Akkustand zu unterscheiden. Weitere gerätebezogene Daten, etwa die IP-Adresse, werden nicht erfasst/gespeichert.

 

Woher weiß das System wann die Fahrt beendet wurde?

Bei Fahrzeugen und Haltestellen mit Beacons wird u. a. die Entfernung des Smartphones zum Beaconsignal ausgewertet. Ist die Entfernung zu groß, wird das als Verlassen des Fahrzeuges gewertet. Sofern nicht alle Fahrzeuge über Beacons verfügen, wird noch die Geoposition und Aktivität für die Bewertung (ob ein Verlassen vorliegt) herangezogen.

Da das Fahrtziel nicht vorab bekannt ist, weiß das System nicht sofort, wann eine Fahrt wirklich beendet ist. Nach Verlassen des Fahrzeuges wird daher das Bewegungsprofil des Fahrgastes für ca. 10-15 weitere Minuten daraufhin analysiert, ob eine Weiterfahrt zu erwarten ist. Das dient dem Komfort der Fahrtgäste, damit diese bei einem Umstieg von Linie zu Linie nicht einen erneuten Check-In manuell vornehmen müssen.

Neben dieser automatischen Funktion erhält der Fahrgast als zusätzlichen Service eine Benachrichtigung auf das Smartphone (soweit diese Funktion vom Nutzer nicht deaktiviert wurde) sobald ein Ausstieg aus dem Fahrzeug erkannt wurde. Hier besteht die Möglichkeit für den Fahrgast, anzugeben, ob er die Fahrt (Umstieg) fortsetzen möchte oder nicht.

Erfolgt die Eingabe, dass keine Weiterfahrt erfolgt oder geben die aufgezeichneten Bewegungsdaten genügend Aufschluss darüber, dass keine Anschlussfahrt zu erwarten ist, wird der Nutzer ausgecheckt. Damit ist das Ticket nicht mehr gültig und es erfolgt keine weitere Aufzeichnung von Daten.

Wir arbeiten an einer Verbesserung des Systems, so dass die Analyse nach Verlassen eines Fahrzeugs lokal auf dem Gerät des Fahrgastes erfolgt, damit diese Daten nicht mehr an das Hintergrundsystem zur Analyse übertragen werden müssen.


Wie werden die Vorgaben zum Datenschutz berücksichtigt?

Es werden nur so viel Daten erfasst, wie für eine Preisermittlung erforderlich sind. Die Bewegungsdaten sind pseudonymisiert und lassen keinen Rückschluss auf die Person zu.

Die ermittelten Fahrtdaten (gefahrene Haltestellen und Linien) werden i. d. R. aufgrund möglicher Reklamationsanfragen und damit verbundener Nachweispflichten pseudonymisiert im System gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist wird entsprechend den Vorgaben der Verkehrsunternehmen konfiguriert. Die Kunden- und Abrechnungsdaten (ohne Bewegungsdaten) werden gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in einem separaten System gespeichert. Auf dieses System hat eos.uptrade keinen Zugriff.

Die Datenschützer unserer Kunden und unsere eigenen Datenschutz-Experten sind in unseren Projekten von Anfang an mit eingebunden. So etwa beim YANiQ-Projekt in Osnabrück. Dort wurde das System dem Landesdatenschutz Niedersachen vor dem Marktstart vor- und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dieser hat die Notwendigkeit der Datenerhebung geprüft und bestätigt.



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