Für öffentliche Einrichtungen mittlerweile Vorschrift, gehören barrierefreie Websites für viele andere Anbieter zumindest zum guten Ton. Die englische Bezeichnung "Accessibility" sagt es noch deutlicher: Gute Webangebote lassen niemanden außen vor - ob Besucher mit und ohne Behinderung oder Googles und Bings Suchmaschinen-Bots. Das Konzept der Barrierefreiheit bietet grundsätzlich eine gute technische Grundlage zur Suchmaschinenoptimierung und geht Hand in Hand mit der Konzeption benutzbarer Seitenstrukturen und -navigationen.
Öffentliche Einrichtungen sind nach Paragraf 11 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen dazu verpflichtet, ihr Angebot uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderung verfügbar zu machen. Die Grundlagen zur Planung, Gestaltung und Umsetzung barrierefreier Seiten liefern auch in der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" die "Web Content Accessability Guidelines" des World Wide Web Consortium (W3C) in der Version 1.0. Insgesamt 14 Anforderungen und ihre Bedingungen sammelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Anlage zum Gesetzestext.
Egal welches Ziel Sie im Netz verfolgen - es setzt voraus, dass Ihre Nutzer Ziele erreichen. Vor dem Erstkontakt, der Newsletter-Anmeldung oder der Bestellung des gut gefüllten Einkaufswagens folgt Ihr Besucher Pfaden, die ihm angeboten werden. Ein durchdachtes Navigationssystem, weiterführende Angebote und eindeutige Strukturen sind besonders bei umfangreichen Angeboten überlebensnotwendig. Der Erfolg steht und fällt immerhin auch mit dem Frustfaktor des Nutzers - machen wir es ihm also so einfach wie möglich.